Ziel der Angebote ist es, sich selbst sowie die einem anvertrauten jungen Menschen besser vor Gefahren zu schützen.

1.1 Handlungsfelder

Die jungen Menschen sollen Kritikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit erwerben und zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt werden. Hierzu sollen entsprechende Kompetenzen vermittelt werden. Mögliche Handlungsfelder bieten sich beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Umgang mit Gewalt, Rechtsextremismus, Pornografie, Mobbing usw.
  • Verantwortungsvoller Umgang mit den Medien
  • Informationen zu Drogen, Alkohol, Tabak, Suchtgefahren im weitesten Sinn (z. B. auch Magersucht)
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Geld, Verschuldungsproblematik
  • Informationen zum Thema Sexualität (Aufklärung, Missbrauch, ungewollte Schwangerschaft etc.)
  • Aufklärung über gesundheitsgefährdende Einflüsse (so im 11. Kinder- und Jugendbericht)
  • Förderung interkultureller Kompetenz

1.2 Arten

Das Gesetz nennt keine konkreten Leistungsalternativen, sondern stellt lediglich die Verpflichtung der Jugendhilfe auf, entsprechende Angebote vorzuhalten. Den vielfältigen Inhalten steht daher eine ebenso breite Palette an denkbaren pädagogischen Maßnahmen gegenüber. Als pädagogische Angebote kommen in Betracht:

  • Aufklärung und Information durch Broschüren, Vorträge
  • Erlebnispädagogische Angebote
  • Projektarbeit
  • (Einzelfall)Beratung
  • Aus- bzw. Fortbildung aller in der Jugendhilfe tätigen Menschen in den genannten Bereichen

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