Die Jugendgerichtshilfe hat vielfältige Aufgaben. Sie

  • berät und unterstützt den Jugendlichen und seine Sorgeberechtigten und junge Volljährige im ganzen Verfahren;
  • bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein und gibt Auskunft über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen;
  • empfiehlt dem Gericht, ob bei einem Heranwachsenden wegen einer typischen Jugendverfehlung oder der noch nicht voll ausgereiften Persönlichkeit das Jugendrecht angewandt werden soll oder ob das allgemeine Strafrecht heranzuziehen ist;
  • regt Maßnahmen an, die als Leistungen der Jugendhilfe erbracht werden können, leitet sie ein oder vermittelt entsprechende Maßnahmen. Dabei überprüft die Jugendgerichtshilfe, ob Leistungen der Jugendhilfe ausreichen, um von der Verfolgung der Straftat gemäß § 45 JGG abzusehen oder das Verfahren nach § 47 JGG einzustellen;
  • überwacht, dass der Jugendliche oder Heranwachsende die Weisungen und Auflagen des Gerichts einhält und nimmt zu notwendigen Änderungen oder Aufhebungen Stellung;
  • arbeitet mit dem Bewährungshelfer während der Bewährungszeit zusammen;
  • hält im Fall einer Freiheitsstrafe mit dem Jugendlichen oder Heranwachsenden während des Strafvollzugs Kontakt und fördert die Wiedereingliederung des jungen Menschen in die Gesellschaft.

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