Nach § 35a Abs. 2 EStG kommt für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen eine Ermäßigung der Einkommensteuer in Höhe von 20 %, höchstens aber 600 EUR in Betracht. Der Steuerabzug kommt bei Handwerkerleistungen in Betracht, sofern es sich um

  • Renovierungs-,
  • Erhaltungs- oder
  • Modernisierungsmaßnahmen

handelt.

Auch sog. "Kontrollaufwendungen" wie etwa Schornsteinfegergebühren und insbesondere auch Kosten der Treppenhausreinigung gehören dazu. Bezugsgrundlage der Steuerminderung ist der in Rechnung gestellte Arbeitslohn.

 

Was ist für den Verwalter zu tun?

Der Verwalter sollte den gesonderten Ausweis der Arbeits- und der Materialkosten in der zu erstellenden Rechnung mit den Dienstleistern sowie Handwerksunternehmen vereinbaren.

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistungen durch Beleg des Kreditinstituts nachweist. Der Verwalter hat also den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Dienstleisters oder Handwerkers zu überweisen. Selbstverständlich muss der Verwalter die entsprechenden Kontoauszüge aufbewahren.

Konsequenz der Steuerbegünstigung ist, dass die selbstnutzenden Wohnungseigentümer entweder vom Verwalter die Erstellung einer Jahresabrechnung unter Ausweis der zuvor dargelegten Werklöhne bzw. Dienstleistungen erhalten oder der Verwalter hierüber eine separate Bescheinigung ausstellt.

 

Bescheinigung des Verwalters über anteilige Lohnaufwendungen

 
Adresse:  
Objekt: _________________________
Wohnung Nr.: _________________________
Eigentümer: _________________________
Abrechnungszeitraum: _________________________

Bescheinigung über anteilige Lohnaufwendungen

Im vorstehenden Abrechnungszeitraum entstandene anteilige Lohnkosten:

 
Kostenart

Lohnkosten gesamt

EUR
Verteiler-schlüssel

Anteil

EUR
       
1. Beschäftigungsverhältnisse – Geringverdiener (Minijob)
Putzfrau 5.000 MEA 120
       
2. Beschäftigungsverhältnisse – sozialversicherungspflichtig
Hausmeister 10.000 MEA 240
       
3. Dienst- und Handwerksleistungen
a) Instandsetzung
Malermeister Müller 20.000 MEA 480
Maurerfirma Meier 10.000 MEA 240
b) Wartungsverträge
Tiefgaragentor 500 MEA 12
Aufzugswartung 500 MEA 12
etc.      

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