Kurzbeschreibung
Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Jahresabrechnung die Abrechnungsspitze auszuweisen hat. Bei der Abrechnungsspitze handelt es sich um den Saldo der nach Wirtschaftsplan zu leistenden Soll-Vorauszahlungen und den tatsächlich in der abgerechneten Wirtschaftsperiode entstandenen und auf das jeweilige Sondereigentum entfallenden Kosten. Dieses Muster enthält eine mögliche Darstellungsvariante der Jahresabrechnung.
Vorbemerkung
Die Einzelabrechnung kann entsprechend dem Einnahmen-/Ausgaben-Prinzip nachrichtlich die tatsächlich in der Abrechnungsperiode geleisteten Vorauszahlungen jedes Eigentümers ausweisen.
Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Jahresabrechnung die Abrechnungsspitze auszuweisen hat (Kardinalpflicht!). Beschlussgegenstand der Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ist nämlich allein die Abrechnungsspitze.
Bei der Abrechnungsspitze handelt es sich um den Saldo der nach Wirtschaftsplan zu leistenden Soll-Vorauszahlungen und den tatsächlich in der abgerechneten Wirtschaftsperiode entstandenen und auf das jeweilige Sondereigentum entfallenden Kosten.
Wird hingegen die Differenz zwischen tatsächlichen Zahlungen und Ausgaben dargestellt und entsprechen die tatsächlichen Zahlungen nicht den Soll-Zahlungen, ist der Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Beitragsanpassungen nichtig.
Die Jahresabrechnung bildet eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Zahlungen der Wohnungseigentümer lediglich im Hinblick auf die darzustellende Abrechnungsspitze.
Darstellung der Abrechnungsspitze
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Darstellung der Abrechnungsspitze mit Nachzahlung
Ermittlung Ihres Abrechnungsergebnisses: | |
Kalkulierte Kosten gemäß Einzelwirtschaftsplan | 2.400,00 EUR |
./. Ausgaben für Ihre Einheit | 3.021,00 EUR |
+ Einnahmen für Ihre Einheit | 255,00 EUR |
Nachschussbetrag (Abrechnungsspitze) | 366,00 EUR |
Darstellung der Abrechnungsspitze mit Guthaben
Ermittlung Ihres Abrechnungsergebnisses: | |
Kalkulierte Kosten gemäß Einzelwirtschaftsplan | 3.300,00 EUR |
./. Ausgaben für Ihre Einheit | 3.021,00 EUR |
+ Einnahmen für Ihre Einheit | 255,00 EUR |
Anpassungsbetrag gegenüber Wirtschaftsplan (Abrechnungsspitze) | 534,00 EUR |
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