Auf Grundlage der vormals geltenden Rechtslage, wurde die Jahresabrechnung nur dann als ordnungsmäßig angesehen, wenn in ihr die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlich geführten Konten angegeben wurden, da sie ohne Angabe dieser Informationen nicht auf ihre Schlüssigkeit prüfbar war. Auch dieser Grundsatz gilt zwar nicht mehr, sollte aber weiter berücksichtigt werden, da ohne Angabe der Kontenstände in der Jahresabrechnung eine Überprüfung ihrer Schlüssigkeit nicht möglich ist. Dies wäre freilich dann möglich, wenn den Wohnungseigentümern zeitgleich mit der Abrechnung auch der nach § 28 Abs. 4 WEG zu erstellende Vermögensbericht bekannt gegeben wird. Hier sind nämlich Angaben zu Kontoständen erforderlich.
Darstellung der Kontenentwicklung ist probat für Schlüssigkeitskontrolle
- Weist die Jahresabrechnung die Kontenanfangs- und Kontenendstände aus, ist die Gleichung "Anfangsbestand + Einnahmen – Ausgaben = Endbestand" denkbar einfach mit Blick auf die Prüfung der Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Abrechnung.
- Selbstverständlich sind insoweit sämtliche Konten darzustellen. Würden sie zusammengefasst, könnte dies die Prüfung der Schlüssigkeit erschweren.
- Stets sollten sich Verwalter zur Eigenkontrolle nicht nur auf die bloße Angabe von Kontoanfangs- und Kontoendstand beschränken, sondern auch die wesentlichen Kontenbewegungen darstellen.
Darstellung der Kontenentwicklung
Kontenentwicklung
I Girokonto bei der X-Bank, IBAN ___________________________________, BIC ____________________
Anfangsbestand zum 1.1.2022 | 2.500,00 EUR |
+ Beitragszahlungen Bewirtschaftungskosten | 11.000,00 EUR |
+ Beitragszahlungen Erhaltungsrücklage | 2.140,00 EUR |
+ Nachzahlungen Vorwirtschaftsperiode | 1.400,00 EUR |
+ Mieten | 500,00 EUR |
+ Zinsen Girokonto | 20,00 EUR |
+ Versicherungsleistungen | 500,00 EUR |
+ Entnahme Erhaltungsrücklage Dachsanierung | 5.000,00 EUR |
./. Zuführung Erhaltungsrücklage | 2.140,00 EUR |
./. Auszahlung Guthaben Jahresabrechnung 2021 | 1.200,00 EUR |
./. Bewirtschaftungskosten (ohne Dachsanierung) | 13.216,00 EUR |
./. Rechnung Fa. X GmbH Dachsanierung | 5.000,00 EUR |
Endbestand zum 31.12.2022 | 1.504,00 EUR |
II Tagesgeldkonto bei der X-Bank, IBAN ________________________________, BIC _______________
Anfangsbestand zum 1.1.2022 | 6.450,00 EUR |
+ Beitragszahlungen Erhaltungsrücklage | 2.140,00 EUR |
+ Netto-Zinsen Erhaltungsrücklage | 92,50 EUR |
+ Waschmarkenerlöse | 20,00 EUR |
./. Erhaltung Dachsanierung | 5.000,00 EUR |
Endbestand zum 31.12.2022 | 3.702,50 EUR |
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