Die Jahresabrechnung ist in Form einer Gegenüberstellung aller tatsächlich in der jeweiligen Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben sowie erzielten Einnahmen zu fertigen.[1] Die Jahresabrechnung ist demnach gerade keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanzmäßige Darstellungen haben in Jahresabrechnungen nichts zu suchen.[2] Zu berücksichtigen ist, dass vom durchschnittlichen Wohnungseigentümer kaufmännische Kenntnisse nicht erwartet werden können. Von daher muss die Jahresabrechnung einfach, verständlich und nachvollziehbar sein.[3]

[2] AG Tostedt, Urteil v. 14.9.2021, 5 C 178/20, ZMR 2022, 84.

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