Rz. 363

Neben den aus § 267 HGB bereits bekannten kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (incl. GmbH & Co. KG) bringt das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) eine vierte Größenklasse in das HGB, nämlich die Kleinkapitalgesellschaft i. S. d. § 267a HGB. Es gelten für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre folgende Größenklassenkriterien (Schwellenwerte), es müssen mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zutreffen:

 
Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehme
  EUR EUR Anzahl
Kleinstunternehmen GmbH, GmbH & Co. KG ≤ 350.000 ≤ 700.000 ≤ 10
Kleine GmbH & Co. KG ≤ 6.000.000 ≤ 12.000.000 ≤ 50
Mittelgroße GmbH & Co. KG > 6.000.000 bis 20.000.000 > 12.000.000 bis 40.000.000 >50 bis250
Große GmbH & Co. KG > 20.000.000 > 40.000.000 >250

Für kleine Gesellschaften gilt gemäß § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB folgende Bilanz-Mindestgliederung:

Aktivseite:

A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände;

II. Sachanlagen;

III. Finanzanlagen.

B. Umlaufvermögen:

I. Vorräte;

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;

III. Wertpapiere;

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

Passivseite:

A. Eigenkapital:

I. Gezeichnetes Kapital;

II. Kapitalrücklage;

III. Gewinnrücklagen;

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

B. Rückstellungen.

C. Verbindlichkeiten.

D. Rechnungsabgrenzungsposten.

 

Rz. 363a

Kleinstunternehmen haben verschieden Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss, z. B. vereinfachte Gliederungselemente in Bilanz und GuV-Rechnung. Die verkürzte Bilanz zeigt folgendes Aussehen:

 
Aktiva Passiva

A. Anlagevermögen

B. Umlaufvermögen

C. Rechungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung

A. Eigenkapital

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Die GuV-Rechnung kann wie folgt dargestellt werden:

  1. Umsatzerlöse
  2. Sonstige Erträge,
  3. Materialaufwand,
  4. Personalaufwand,
  5. Abschreibungen,
  6. Sonstige Aufwendungen,
  7. Steuern,
  8. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
 

Rz. 364

Eine kleine GmbH & Co. KG ist gemäß § 274a HGB von der Anwendung folgender Vorschriften befreit:

Eine kleine GmbH & Co. KG ist auch von der Prüfungspflicht befreit und kommt in den Genuss von Erleichterungen hinsichtlich der Offenlegung der Jahresabschlüsse.

Zudem darf eine kleine und mittelgroße GmbH & Co. KG bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren die Positionen nach § 275 Abs. 2 Nr. 1-5 HGB oder beim Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 Nr. 1-3 und Nr. 6 HGB zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammenfassen.

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