Rz. 22

Nach dem StBerG und der WPO ist die GmbH & Co. KG als Rechtsform für eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaft zugelassen (sog. Freiberufler – GmbH & Co. KG).

Auch Rechtsanwälten und Anwaltsnotaren ist es nach § 59 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAO seit dem 1. August 2022 erlaubt, ihren Beruf in der Rechtsform der GmbH & Co. KG auszuführen.[1]

[1] Einzelheiten hierzu bei Blunk/Hasenstab/Schröder, die GmbH & Co. KG als optimale Rechtsform für Anwälte? Anwaltsblatt (AnwBl) 6/2023 S. 344.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge