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Nach dem StBerG und der WPO ist die GmbH & Co. KG als Rechtsform für eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaft zugelassen (sog. Freiberufler – GmbH & Co. KG).
Auch Rechtsanwälten und Anwaltsnotaren ist es nach § 59 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAO seit dem 1. August 2022 erlaubt, ihren Beruf in der Rechtsform der GmbH & Co. KG auszuführen.[1]
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