Begriff

Hinterbliebene erhalten nach dem Tod eines Versicherten sowohl in der Renten- und Unfallversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte laufende Geldleistungen. Die Rente soll pauschalierend an die Stelle des durch den Tod der versicherten Person weggefallenen Unterhaltsanspruchs treten. In der Renten- und Alterssicherung der Landwirte gehören die Hinterbliebenenrenten zu den Renten wegen Todes.

Die Erziehungsrente in der Rentenversicherung ist zwar eine Rente wegen Todes, wird aber nicht aus dem Versicherungsstamm des verstorbenen Versicherten abgeleitet, sondern als Versichertenrente aus dem eigenen Versicherungsstamm.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Für Hinterbliebenenrenten gelten insbesondere folgende Regelungen für die

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