Die stationäre Pflege ist die Auffangregelung, wenn die vorstehenden Maßnahmen der häuslichen oder teilstationären Pflege nicht mehr ausreichen bzw. ausgeschöpft sind. Der Anspruch umfasst die Kostenübernahme in einer entsprechenden Einrichtung, einschließlich der medizinischen Behandlungspflege und der notwendigen Betreuungsmaßnahmen.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge