Sind eine häusliche Pflege und eine teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch hier ist es Ziel, eine dauerhafte stationäre Pflege zu vermeiden und in Übergangsphasen, in denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist, z. B. wegen des Umbaus der Wohnung oder nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, die Pflege sicherzustellen.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge