Mit der teilstationären Pflege werden die Leistungen der häuslichen Pflege ergänzt. Ziel ist es, den Wechsel von der häuslichen Pflege zur stationären Pflege möglichst zu verhindern. Soweit danach die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, oder eine teilstationäre Pflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, besteht ein Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Dieser umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Pflegeeinrichtung und zurück.[1]

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