Leitsatz (amtlich)
1. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 111 Abs 2 S 2 Nr 2 AFG mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar ist.
2. Der fiktive Kirchensteuerabzug bei Berechnung des Arbeitslosengeldes auch bei konfessionslosen Arbeitslosen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG; es liegt eine willkürliche Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte vor.
3. Bei der Kirchensteuer handelt es sich nicht (mehr) um einen bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallenden Abzug, wenn ca 14 % der Gesamtbevölkerung keiner (kirchensteuerberechtigten) Konfession angehören.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI8022562 |
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