Leitsatz (amtlich)

1. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 111 Abs 2 S 2 Nr 2 AFG mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar ist.

2. Der fiktive Kirchensteuerabzug bei Berechnung des Arbeitslosengeldes auch bei konfessionslosen Arbeitslosen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG; es liegt eine willkürliche Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte vor.

3. Bei der Kirchensteuer handelt es sich nicht (mehr) um einen bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallenden Abzug, wenn ca 14 % der Gesamtbevölkerung keiner (kirchensteuerberechtigten) Konfession angehören.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 23.03.1994; Aktenzeichen 1 BvL 8/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI8022562

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