Leitsatz (redaktionell)

Wird einem Arbeitgeber vom Arbeitsamt im Rahmen Allgemeiner Arbeits- beschaffungsmaßnahmen nach den AFG §§ 91 ff Wiederholt derselbe Arbeitnehmer befristet zugewiesen, so ist dies regelmäßig ein sachlicher Grund für den wiederholten Abschluß befristeter Arbeitsverträge.

 

Normenkette

AFG § 91; BGB § 620 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 446368

BB 1979, 46 (LT1)

ARST 1979, 33-34 (LT1)

AR-Blattei, Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis VIII Entsch 29 (LT1)

AR-Blattei, ES 220.8 Nr 29 (LT1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge