Leitsatz (redaktionell)
Wird einem Arbeitgeber vom Arbeitsamt im Rahmen Allgemeiner Arbeits- beschaffungsmaßnahmen nach den AFG §§ 91 ff Wiederholt derselbe Arbeitnehmer befristet zugewiesen, so ist dies regelmäßig ein sachlicher Grund für den wiederholten Abschluß befristeter Arbeitsverträge.
Normenkette
AFG § 91; BGB § 620 Abs. 1
Fundstellen
Haufe-Index 446368 |
BB 1979, 46 (LT1) |
ARST 1979, 33-34 (LT1) |
AR-Blattei, Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis VIII Entsch 29 (LT1) |
AR-Blattei, ES 220.8 Nr 29 (LT1) |
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