Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan
Leitsatz (redaktionell)
1. In einer als Kulturdenkmal einzustufenden historischen Altstadt kann anknüpfend an einen vorfindlichen Bestand satzungsgemäß verlangt werden, Dacheindeckungen nur in naturroten Tonziegeln auszuführen.
2. Die denkmalpflegerische Forderung nach naturroten Tonziegeln schließt nicht nur gefärbte Betondachsteine, sondern auch glasierte oder engobierte Tonziegel aus.
Normenkette
BauGB § 9 Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; BauO HE § 118 Abs. 1
Nachgehend
BVerwG (Entscheidung vom 03.11.1992; Aktenzeichen 4 NB 28/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 543888 |
BRS 1992, 317 |
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