Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan

 

Leitsatz (redaktionell)

1. In einer als Kulturdenkmal einzustufenden historischen Altstadt kann anknüpfend an einen vorfindlichen Bestand satzungsgemäß verlangt werden, Dacheindeckungen nur in naturroten Tonziegeln auszuführen.

2. Die denkmalpflegerische Forderung nach naturroten Tonziegeln schließt nicht nur gefärbte Betondachsteine, sondern auch glasierte oder engobierte Tonziegel aus.

 

Normenkette

BauGB § 9 Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; BauO HE § 118 Abs. 1

 

Nachgehend

BVerwG (Entscheidung vom 03.11.1992; Aktenzeichen 4 NB 28/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543888

BRS 1992, 317

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