Begriff

Heimerziehung und sonstiges betreutes Wohnen (wie z. B. Wohngruppe, Kinder- und Jugenddörfer und betreutes Einzelwohnen) sind die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Minderjährigen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer Einrichtung. Die Entwicklung der Kinder- und Jugendlichen soll durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten gefördert werden. Ziel der Hilfe ist je nach Einzelfall die

  • Rückkehr in die Herkunftsfamilie,
  • Vorbereitung auf die Erziehung in einer anderen Familie oder
  • auf längere Zeit angelegte Lebensform, die auf ein selbstständiges Leben vorbereiten soll.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Heimerziehung und sonstiges betreutes Wohnen wird als

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