Ort der Hilfeerbringung ist eine Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche über Tag und Nacht untergebracht sind oder eine sonstige betreute Wohnform. Hier stehen vielseitige und adressatengerechte Angebotsformen zur Verfügung. Gemeinsam ist ihnen der Charakter als Hilfe außerhalb der Familie und das Zusammenleben in der Gruppe.[1]

[1] Nonninger, in LPK-SGB VIII, § 34 SGB VIII, Rz. 13, 4. Aufl. 2011.

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