3.1 Rückkehr in die Familie

Die Rückkehr in die Herkunftsfamilie ist nur realistisch, wenn die Eltern eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung gewährleisten können. Die Perspektive der Rückführung zu verfolgen heißt, die vorhandenen positiven Bindungen zu fördern und die Ressourcen für eine Rückkehr in die Familie zu stärken.[1]

[1] Nonninger, in LPK-SGB VIII, § 34 SGB VIII, Rz. 19, 4. Aufl. 2011.

3.2 Erziehung in einer anderen Familie

Die Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie kommt als Perspektive in Betracht, wenn die Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausscheidet. Sie leitet meistens die spätere Vermittlung in eine Pflegefamilie ein.

3.3 Auf längere Zeit angelegte Lebensform, die auf ein selbstständiges Leben vorbereiten soll

Gerade für kurz vor der Volljährigkeit stehende Jugendliche ist die Ablösung von der Familie und Verselbstständigung eine Perspektive.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge