Überblick

Hausverwalter ist, wer aufgrund eines mit dem Vermieter abgeschlossenen Vertrags verpflichtet ist, die mit der kaufmännischen Verwaltung eines Mietshauses in Zusammenhang stehenden Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist es Sache des Vermieters zu bestimmen, ob er das Haus selbst verwaltet oder hiermit einen Dritten beauftragt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Während es dem Alleineigentümer eines Anwesens freisteht, ob und in welchem Umfang er eine Hausverwaltung mit der Verwaltung seines Anwesens beauftragt, ist bei einer Wohnungseigentumsanlage die Bestellung eines Verwalters für das gemeinschaftliche Eigentum zwingend vorgeschrieben.[1]

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