Die Haushaltshilfe ist umfassend und ohne besondere Abgrenzungsregelungen zu erbringen. Sie beinhaltet die Versorgung des gesamten Haushalts. Deshalb besteht keine Notwendigkeit im Rahmen der häuslichen Pflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Das Pflegegeld kann neben der Haushaltshilfe beansprucht werden.[1]

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