Grundöfen werden in § 2 Nr. 13 der 1. BImSchV in dem Sinne definiert, dass es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen handelt, die aus mineralischen Speichermaterialien bestehen, die vor Ort handwerklich gesetzt werden. Grundöfen können auch aus industriell vorgefertigten Heizeinsätzen bestehen und mithilfe von mineralischen Bauteilen vor Ort aufgemauert werden. Die Bezeichnung "Grundofen" rührt daher, dass die Feuerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, am niedrigsten Punkt, nämlich im "Grund" des Ofens angelegt ist.

Kachelofen

Der klassische Grundofen ist der Kachelofen. Dieser, wie auch andere Grundöfen, bestehen immer aus einem Brennraum und einem sich daran anschließenden Heizungs-Zugsystem. Die im Feuerraum erzeugte Energie wird direkt durch die ihn umgebende Speichermasse – in der Regel Schamotte – aufgenommen. Der so erwärmte Speicherkern gibt seine Heizenergie über den Ofenaußenmantel, der aus Kacheln, Naturstein oder verputzten Schamotteplatten besteht, als Strahlungswärme in den Wohnraum ab.

Heizungstechnisch sind Grundöfen für einen Dauereinsatz konstruiert.

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