Bei den nachfolgend behandelten Ofenarten, die mit Holz und je nach Betriebsanleitung auch mit anderen Brennstoffen wie etwa Kohle beheizt werden können, handelt es sich um sogenannte "Einzelraumfeuerungsanlagen" im Sinne von § 2 Nr. 3 der 1. BImSchV, die vorrangig zur Beheizung desjenigen Wohnraums dienen, in denen sie aufgestellt sind. Für diesen Zweck werden die folgenden technischen Lösungen angeboten.

1.1 Offene Kamine

Offene Kamine werden entweder aus gemauerten Schamottesteinen handwerklich gefertigt oder verfügen über industriell gefertigte Kamineinsätze, die vor Ort aufgemauert werden. Da der Feuerraum offen ist, stellt das Baurecht strenge Anforderungen an ihre Betriebssicherheit.

Offene Kamine werden in § 2 Nr. 12 der 1. BImSchV als Feuerstätten für feste Brennstoffe definiert, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden können. Der Begriff "offen" beschreibt dabei nach Meinung der Gerichte Feuerstätten, die nicht über eine geschlossene Brennkammer verfügen. Hierzu gehören auch Kaminöfen mit einer nicht selbstständig (etwa durch Federzug) schließenden Feuerraumtür. Ob dies der Fall ist, lässt sich nach Auffassung des BVerwG nicht generell für alle Kaminöfen beantworten, sondern richtet sich vor allem nach den Konstruktionsmerkmalen dieser Ofenart und dem Inhalt der Betriebsanleitung.[1]

 
Wichtig

Nur gelegentlicher Betrieb erlaubt

Durch den offenen Feuerraum offener Kamine und die dadurch bedingte geringe Verbrennungstemperatur kann es zu einer unvollständigen Verbrennung des Brennstoffs mit Ruß-, Qualm- und Geruchsbildung kommen. Offene Kamine dürfen daher nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der 1. BImSchV nur gelegentlich betrieben werden. "Gelegentlich" in diesem Sinne bedeutet nach Meinung der Gerichte eine Beschränkung der Kaminnutzung auf 8 Tage im Monat für jeweils 5 Stunden.[2] Die Benutzung eines offenen Kamins als Dauerheizung ist damit verboten. Bei einem Verstoß gegen das Verbot kann man sich erheblichen Ärger mit der Nachbarschaft einhandeln.

[2] Vgl. OVG RP, Beschluss v. 12.4.1991, 7 B 10342/91, DÖV 1991 S. 850; OVG RP, Beschluss v. 30.11.1993, 7 A 12014/92, DVBl 1994 S. 355.

1.2 Grundöfen

Grundöfen werden in § 2 Nr. 13 der 1. BImSchV in dem Sinne definiert, dass es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen handelt, die aus mineralischen Speichermaterialien bestehen, die vor Ort handwerklich gesetzt werden. Grundöfen können auch aus industriell vorgefertigten Heizeinsätzen bestehen und mithilfe von mineralischen Bauteilen vor Ort aufgemauert werden. Die Bezeichnung "Grundofen" rührt daher, dass die Feuerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, am niedrigsten Punkt, nämlich im "Grund" des Ofens angelegt ist.

Kachelofen

Der klassische Grundofen ist der Kachelofen. Dieser, wie auch andere Grundöfen, bestehen immer aus einem Brennraum und einem sich daran anschließenden Heizungs-Zugsystem. Die im Feuerraum erzeugte Energie wird direkt durch die ihn umgebende Speichermasse – in der Regel Schamotte – aufgenommen. Der so erwärmte Speicherkern gibt seine Heizenergie über den Ofenaußenmantel, der aus Kacheln, Naturstein oder verputzten Schamotteplatten besteht, als Strahlungswärme in den Wohnraum ab.

Heizungstechnisch sind Grundöfen für einen Dauereinsatz konstruiert.

1.3 Warmluftöfen

Die industriell hergestellten Heizeinsätze der Warmluftöfen bestehen aus Gusseisen oder Stahlblech. Der Heizeinsatz erwärmt die Luft im Inneren der vor Ort gemauerten Außenwände, die Ummauerung selbst und die nachgeschalteten Heizgaszüge. Über Lüftungsgitter oder Lüftungsöffnungen gelangt die Warmluft in den Wohnraum, wodurch dieser schnell erwärmt wird.

Heizungstechnisch sind Warmluftöfen für einen Dauereinsatz konstruiert.

1.4 Kaminöfen

Kaminöfen sind industriell gefertigte Öfen. Sie werden auch "Schwedenöfen" genannt, weil sie in der Vergangenheit meist aus Skandinavien kamen. Sie werden freistehend auf einer nicht brennbaren Unterlage im Wohnraum aufgestellt und mit einem Rauchrohr an den Schornstein angeschlossen. Bei der Verkleidung kann man zwischen Kacheln, Speckstein und anderen Materialien wählen. Kaminöfen haben den Vorteil, schnell, preiswert und ohne große Baustelle vor Ort aufgestellt werden zu können.

 
Wichtig

Für Dauerbetrieb geschlossener Feuerraum entscheidend

Man unterscheidet Kaminöfen mit geschlossenem Feuerraum und Kaminöfen, die sowohl mit geschlossenem als auch mit offenem Feuerraum betrieben werden können. Werden sie mit offenem Feuerraum betrieben, gelten sie als offene Kamine und dürfen wie diese nur gelegentlich genutzt werden.

1.5 Pelletöfen

Pelletöfen sind Öfen, in deren Feuerraum kleine Presslinge aus Holzspänen und Sägemehl verbrannt werden. Eine Besonderheit dieses Ofentyps ist, dass der Brennstoff kontinuierlich aus einem Pelletvorratsbehälter in eine Brennschale am Boden des Feuerraums gefördert wird. Die Drehzahl der Förderschnecke kann abhängig vom Leistungsbedarf geregelt werden.

Pelletöfen werden sowohl als Kaminöfen als auch als Kachelofenheizeinsätze angeboten. Heizungstechnisch sind sie für einen Da...

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