Hat sich der Verkäufer im Kaufvertrag ein befristetes Rücktrittsrecht einräumen lassen, so ist ein Aufhebungsvertrag formfrei möglich, solange die Vormerkung weder beantragt noch eingetragen ist. Sinnvoll und üblich ist ein solches vertragliches Rücktrittsrecht dann, wenn etwa die Finanzierung oder eine beantragte Baugenehmigung ausstehen.[1]

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