Für die Wirtschaft der Region Hannover gelten nach Maßgabe der §§ 47, 64 und 71 dieses Gesetzes die Vorschriften des Sechsten Teils der Niedersächsischen Gemeindeordnung und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften mit Ausnahme des § 83 Abs. 1 und 2 Nr. 2 sowie der §§ 106 und 117 NGO entsprechend.

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