Kurzbeschreibung

Muster einer rechtsanwaltlichen individuellen Haftungsbeschränkung bei Überschreitung der Deckung aus der anwaltlichen Haftpflicht.

Achtung:

Eine Haftungsbeschränkung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO setzt ein individuelles Aushandeln zwischen Mandant und Rechtsanwalt voraus. Daher darf das Muster nur als Anregung zur Formulierung und nicht als Standardformulierung genutzt werden. Bei der Individualvereinbarung (aber nur hier) kann die Haftung auf die Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR (§ 51 Abs. 4 BRAO) beschränkt werden.

Individuelle Haftungsbeschränkung

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,

am ... haben wir im Rahmen der Besprechung Ihrer Erbrechtsangelegenheit auch ausführlich über eine Haftungsbeschränkung gesprochen.

Ich habe Sie umfassend über die gesetzlichen Regelungen und eine Abweichung davon durch eine zwischen uns zu vereinbarende Haftungsbeschränkung informiert.

Sodann habe ich Ihnen meine Gründe für die Haftungsbeschränkung dargestellt und Ihnen die verschiedenen Stufen der Fahrlässigkeit an Beispielen erläutert. Ihre ursprünglichen Bedenken, insbesondere Ihre Befürchtungen, dass Ihre Angelegenheit nicht sorgfältig genug behandelt würde, konnte ich dadurch zerstreuen. Mit Blick auf Ihre Vermögenslage und das von mir zu gestaltende Testament haben wir sodann nach längerer Besprechung folgende Beschränkung meiner Haftung vereinbart:

Die Haftung von Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... wird im Falle eines von ihm durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf den Betrag von 1.000.000,00 EUR (in Worten: eine Million Euro) beschränkt.

In Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt die gesetzliche Haftung von dieser Vereinbarung unberührt.

Diese Haftungsbeschränkung umfasst alle Schäden, die Ihnen durch die Testamentsgestaltung durch Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... oder seiner/ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen in folgender Angelegenheit entstehen.

...

Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind alle Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

..., den ... (Rechtsanwalt/Rechtsanwältin)

..., den ... (Mandant/in)

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