Haftpflichtversicherung

In der Haftpflichtversicherung nennt man die Versicherungssumme auch Deckungssumme. Sie besagt, dass der Haftpflichtversicherer den Schaden eines Dritten nur bis zur Höhe der mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Summe übernehmen muss. Übersteigt der Drittschaden die Deckungssumme, hat der Versicherungsnehmer den überschießenden Betrag aus eigenen Mitteln zu begleichen. Da die Haftung des Schädigers grundsätzlich der Höhe nach unbegrenzt ist, die Haftpflichtversicherer aber gleichwohl keine unbegrenzte Deckung anbieten, muss der Versicherungsnehmer auf die Vereinbarung einer angemessenen Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung achten.

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