Vereinbarte Geldsumme

In der Summenversicherung (z. B. Lebensversicherung oder Unfallversicherung) bezeichnet die Versicherungssumme die vom Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringende Leistung. Sie wird vom Versicherungsnehmer nach dem Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung festgelegt. Rechtlich ergibt sich ihre Höhe aus der Vereinbarung im Versicherungsvertrag.

Beispiel

Schließt jemand eine Lebensversicherung ab, bei welcher die Leistungspflicht des Versicherers an den Tod oder ein bestimmtes Lebensalter des Versicherungsnehmers gebunden ist, hat der Versicherer bei Eintritt einer dieser Voraussetzungen die Versicherungssumme ungeachtet der Frage zu zahlen, ob ein Schaden vorliegt.

Die Versicherungssumme ist maßgebend für die Prämienberechnung und wird im Versicherungsschein dokumentiert.

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