Informationen zum Risiko

Bei Antragstellung, also noch vor dem formellen Abschluss des Versicherungsvertrags, sind die sog. vorvertraglichen Anzeigepflichten zu erfüllen. Der Versicherer benötigt bestimmte Angaben über das Risiko, damit er seine Entscheidungen treffen kann.

Bekannte Tatsachen richtig und vollständig beantworten

Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht wird regelmäßig durch Ausfüllen des Antragsformulars erfüllt, dessen Fragen der Antragsteller richtig und vollständig zu beantworten hat. Umstände, nach denen im Antrag ausdrücklich gefragt wird, gelten als erheblich. Die Anzeigepflicht erstreckt sich jedoch nur auf die dem Antragsteller bekannten Tatsachen.

Verletzt der Antragsteller die vorvertragliche Anzeigepflicht, indem er gefahrerhebliche Umstände verschweigt oder unrichtig angibt, bestimmen sich die Rechtsfolgen auch nach dem Verschuldensgrad (vgl. 6.3).

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