Kern der Eingliederungsleistungen des SGB II ist ein intensives Betreuungskonzept. Der zuständige Leistungsträger soll danach für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einen "persönlichen Ansprechpartner" benennen.[1] Dieser Ansprechpartner soll die einzelnen Eingliederungsschritte und Hilfen koordinieren und ggf. auch für eine nachgehende Betreuung zur Verfügung stehen. Der Ansprechpartner kann auch das sog. Fallmanagement übernehmen bzw. einen speziellen Fallmanager hinzuziehen, der sich bei spezifischen Problemlagen umfassend um die berufliche Eingliederung und die Aktivierung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kümmert.

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