Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Menschen zwischen 15 und 65 Jahren und bis zu deren Erreichen der Altersgrenze (entsprechend dem Regelrenteneintrittsalter ab 65 Jahren, stufenweise angehoben bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren), die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).[1]

Diese Voraussetzungen gelten auch unmittelbar für einen Anspruch auf Bürgergeld. Mit anspruchsberechtigt sind die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.[2]

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