Die kommunalen Träger und die Agenturen für Arbeit arbeiten regelmäßig in einer sog. "Gemeinsamen Einrichtung" zusammen. Dabei ist die Agentur für Arbeit insbesondere die die Eingliederung sowie für das Bürgergeld zuständig – mit Ausnahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung, für die die kommunalen Träger verantwortlich sind. Außerdem sind in der Kommunalträger-Zulassungsverordnung derzeit 104 kommunale Träger zur alleinigen Durchführung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen. Alle Einrichtungen führen den Namen "Jobcenter".

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