Grundprinzip bei dem Bemühen um die Eingliederung ist das "Fördern und Fordern". Dem Fördern entspricht dabei ein umfassendes System von Leistungen zur beruflichen und sozialen Eingliederung und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Im Gegenzug fordert das Gesetz von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dass sie aktiv alle Möglichkeiten zur Beendigung und Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit nutzen und dabei auch an Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken. Sie sollen dazu insbesondere bei der Erstellung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans mitwirken und – wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist – auch eine angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit übernehmen.[1]

Bei unzureichender Mitwirkung oder bei sonstigem pflichtwidrigen Verhalten kann eine Leistungsminderung eintreten. Während einer Leistungsminderung wird das Bürgergeld abgesenkt.

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