Kreditvergabe erschwert?

Grundsätzlich ist die Grundschuld insolvenzfest. In den letzten Jahren hat jedoch die Rechtsprechung das Recht der Insolvenzanfechtung verschärft und die Anfechtung einer Sicherheitengewährung erleichtert. Dies kann insbesondere bei mehraktigen Rechtsgeschäften der Fall sein. So ist beispielsweise zur Bestellung einer Grundschuld neben der Einigung noch die Eintragung ins Grundbuch und gegebenenfalls die Briefübergabe erforderlich. Vollzieht sich dieser letzte Teilakt der Sicherheitenbestellung erst in der Krise des Sicherungsgebers, so erhebt sich die Frage, ob die Sicherheitenbestellung angefochten werden kann.[1]

[1] Eingehend dazu Obermüller, NZI 2010, S. 201.

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