Überblick

Der Erwerb eines Grundstücks löst die Grunderwerbsteuerpflicht aus. Diese entsteht mit jeder weiteren Veräußerung neu. Hierbei ist der Rechtsträgerwechsel Voraussetzung dafür, dass Grunderwerbsteuer entsteht. Aus diesem Grund ist der Begriff des Rechtsträgers im Grunderwerbsteuerrecht von entscheidender Bedeutung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im GmbHG, im Aktiengesetz (AG) sowie im Umwandlungsgesetz (UmwG). Zum Rechtsträgerwechsel als Voraussetzung für einen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand setzt sich der BFH z. B. in seinen Urteilen v. 1.4.1981, II R 87/78, BStBl 1981 II S. 488 und v. 17.10.2001, II R 43/99, BStBl 2002 II S. 210 auseinander.

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