Überblick

Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben als Eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, eine weitgehende Angleichung an die Rechtsverhältnisse der Eheleute zu erreichen. Im Jahr 2017 lebten in Deutschland rund 44.000gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft in einem Haushalt zusammen. Auch hier kann sich eine vertragliche Vereinbarung empfehlen, insbesondere wenn die Partner gemeinsam Grundbesitz erwerben. Inzwischen besteht die Möglichkeit, eine bestehende registrierte Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln; neue Lebenspartnerschaften können nicht mehr registriert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Dieses Gesetz verweist zusätzlich auf zahlreiche Vorschriften im BGB, u. a. zum Mietrecht, Familienrecht und Eherecht.

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