Vorwort

Da der Gesetzgeber und die Gerichte seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2015 nicht untätig waren, haben sich die Autoren und der Verlag veranlasst gesehen, Mitte des Jahres 2019 die 8. Auflage des bewährten Standardkommentars aufzulegen. Eingearbeit sind die zahlreichen Gesetzesänderungen die (auch) das Recht der Zwangsvollstreckung betroffen haben wie z. B.: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890); Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474); Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010); Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591); Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 vom 28. März 2017 (BGBl. I S. 750); Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vom 11. Juni 2017 (BGBl. I S. 1607); Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) und das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639).

Die Rechtsprechung – soweit veröffentlicht – sowie die Aufsatzliteratur zum Zwangsvollstreckungrecht ist bis einschließlich Februar 2019 berücksichtigt.

 
Vallendar, im Februar 2020 Uwe Gottwald

Vorwort zur 7. Auflage

Die vielen Gesetzes- und Verordnungsänderungen betreffend das Zwangsvollstreckungsrecht und die zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen auf diesem Rechtsgebiet haben die Autoren und den Verlag veranlasst, bereits zu Beginn des Jahres 2015 die 7. Auflage des bewährten Standardkommentars aufzulegen. Besonders die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 23. August 2012 (BGBl. I S. 1822), die zum 1. März 2013 verbindliche Formulare eingeführt hat, hat in Praxis und Rechtsprechung – bis zum Bundesgerichtshof – für Irritationen und Aufregung gesorgt, weshalb sie bereits mit Verordnung vom 16. Juni 2014 mit Wirkung vom 24. Juni 2014 (BGBl. I S. 754) geändert wurde. Wie es scheint, ist auch mit dieser Änderung dem Verordnungsgeber nicht der "große Wurf" gelungen. Neugefasst wurden durch die einzelnen Landesjustizverwaltungen bundeseinheitlich und zeitgleich auch die Gerichtsvollzieherordnung (GVO – s. z. B.: Berlin AV v. 9.8.2013 – BerlABl S. 1777) und (die für die Praxis der Vollstreckung wichtigen) Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher (GVGA – s. z. B.: Bayern AV v. 6.8.2013 – BayJMBl S. 94), beide mit Wirkung zum 1. September 2013. Berücksichtigt ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013 vom 26.3.2013 (BGBl. I S. 710) sowie die weiteren Gesetzesänderungen: Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (BGBl. S. 2586), Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) vom 23. Juli 2013 (BGBl. I 2586), Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (NotAufgÜbG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1800) sowie das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890), das am 10. Januar 2015 in Kraft getreten ist.

Die Rechtsprechung – soweit veröffentlicht – und Aufsatzliteratur ist bis zum 30. November 2014 ausgewertet und berücksichtigt.

 
Vallendar, im Januar 2015 Uwe Gottwald

Vorwort

Die Literatur zur Zwangsvollstreckung besteht im Wesentlichen aus vielen Kurzdarstellungen, die dem allgemeinen Informationsinteresse für bestimmte Teilbereiche genügen, und aus wissenschaftlichen Handbüchern und Kommentaren, die der rechtskundige Anwender dann zu Rate zieht, wenn bestimmte und oft schwierige Fragen zu klären sind. Für die Kommentare gilt im Wesentlichen zusätzlich, dass sie sich – bis auf eine Ausnahme – nicht auf das Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts beschränken, sondern die Zivilprozessordnung insgesamt kommentieren. In der vorhandenen Literatur fehlte ein Werk für die Praxis, nur auf die Zwangsvollstreckung beschränkt, mit Erläuterungen wie ein "klassischer" Kommentar und zusätzlich mit Mustern und Hinweisen, Tipps und Checklisten, auch auf CD-ROM, versehen. Ziel der ersten Auflage war es, diese vorhandene Lücke zu füllen. Dabei war Maßstab das Bedürfnis der Praxis und nicht das Bemühen, die wissenschaftliche Diskussion zu allen wichtigen Streitfragen zu bereichern und/oder gar zu beeinflussen. Das schließt nicht aus, sich zu Auffassungen zu bekennen und eine eigene Meinung zu vertreten. Es sollte eine möglichst umfassende Hilfestellung für die Zwangsvollstreckungsfälle der täglichen Praxis gegeben werden. Treten im Einzelfall schwierige Rechtsprobleme auf...

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