Rz. 21

 

An das Amtsgericht ... – Gerichtsvollzieherverteilerstelle –

In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger ... gegen Schuldner ...

wird anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils des ... gerichts vom..., Az. ..., überreicht, mit dem Auftrag den Schuldner aus dem Besitz der im Titel bezeichneten Wohnung in ... (genaue Bezeichnung) zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen.

Mit Einschreiben/Rückschein vom ... hat der Gläubiger als Vermieter dem Schuldner als Mieter gegenüber an allen beweglichen pfändbaren Sachen sein Vermieterpfandrecht geltend gemacht.

Beweis: Einschreiben/Rückschein vom ...

Die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegenden Gegenstände werden durch den Gläubiger selbst unter folgender Adresse auf eigene Kosten eingelagert (§ 885a Abs. 3 ZPO): ...

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