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Schiffspart ist der Gesellschaftsanteil am Reedereivermögen. Eine Reederei besteht, wenn mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seefahrt für gemeinschaftliche Rechnung verwenden. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg, JurBüro 1977, 1289).

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