Rz. 28

 

An das AG ... – Grundbuchamt –

Grundbuch von ... (genaue Bezeichnung)

In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger gegen Schuldner

wird namens und in Vollmacht des Gläubigers beantragt, zugunsten des Gläubigers an dem vorbezeichneten Grundstück eine Sicherungshypothek in Höhe von ... EUR einzutragen.

Gründe

Durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG ... – Vollstreckungsgericht – vom ..., Az. M .../... wurde das Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.

Beweis: anl. Ausfertigung des PfÜB des AG ... – Vollstreckungsgericht – vom ..., Az. ... M .../...

Die Auflassung ist notariell beurkundet und der Schuldner als Erwerber hat bereits den Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt gestellt.

Die Auflassung ist notariell beurkundet und für den Erwerber als Schuldner ist bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.

Mit dem Übergang des Eigentums auf den Schuldner erlangt der Gläubiger daher eine Sicherungshypothek für seine Forderung.

gez. Rechtsanwalt

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