Rz. 20

 
Hinweis

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Anlage :

Alternative 1: Schuldner ist nicht als Grundschuldgläubiger eingetragen:

auf Entstehung der künftigen bzw. der bereits entstandenen Eigentümer(buch)grundschuld bzw. -hypothek nebst Zinsen und sonstigen Nebenleistungen, welche aus der (Brief)Hypothek ent-standen ist, die zugunsten ... im Grundbuch von ..., Blatt ..., Flur, Flurstück, Abteilung III lfd. Nr. ... eingetragen ist.

Alternative 2: Teil-Eigentümergrundschuld/Umschreibung noch nicht erfolgt:

auf Entstehung der künftigen bzw. der bereits entstandenen Teil-Eigentümer(buch)grundschuld bzw. -hypothek nebst Zinsen und sonstigen Nebenleistungen, welche aus der (Brief-)Hypothek durch teilweise Zahlung entstanden ist, die zugunsten des … im Grundbuch von …, Blatt, Flur Flurstück, Abteilung III lfd. Nr. … eingetragen ist.

Alternative 3: Eigentümergrundschuld ist als solche im Grundbuch eingetragen:

aus der/den im Grundbuch von …, Blatt …, Flur …, Flurstück …, Abteilung III lfd. Nr. … einge-tragenen künftigen (Brief-)Eigentümergrundschuld(en) i. H. v. ... EUR nebst Zinsen und Neben-leistungen

Alternative 4: Bei Teileigentümerbriefgrundschuld:

  • die Teileigentümergrundschuld,
  • das Miteigentum des Schuldners am Hypothekenbrief (§§ 952, 1008 BGB),
  • der Anspruch des Schuldners gegen den Hypotheken- bzw. Grundschuldgläubiger auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft am Brief (§ 749 Abs. 1, § 752 BGB),
  • der Anspruch des Hypotheken- bzw. Grundschuldgläubigers auf Vorlage des Briefs beim Grundbuchamt oder Notar zwecks Herstellung eines Teilbriefs (§ 1145 Abs. 1 BGB),
  • den Anspruch des Schuldners auf Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB),
  • den Anspruch auf Grundbuchberichtigung hinsichtlich der Umschreibung der bezeichneten Grundschuld(en) in ein (Teil-)Eigentümerpfandrecht

Wichtig beim Briefrecht: der Anspruch auf Durchführung eines Aufgebotsverfahrens für den Fall, dass der zu-grunde liegende Grundschuld-, Hypothekenbrief verloren gegangen ist.

Anhang – Antrag auf Eintragung der Pfändung im Grundbuch (bei Buchgrundschuld)

An das

Amtsgericht

- Grundbuchamt -

Az.: ...

In der Zwangsvollstreckungssache

X ./. Y

zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete.

Im Grundbuch von ..., Bd. ..., Bl. ..., ist auf dem Grundstück des ..., in Abt. III unter lfd. Nr. ..., eine Briefgrundschuld (Buchgrundschuld) in Höhe von EUR ... nebst ... % Zinsen hieraus seit dem ... für ... eingetragen.

Wie sich aus dem beiliegenden Pfändungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ..., Az: ..., nebst Zustellungsnachweis ergibt, wurde dieses Grundpfandrecht sowie die damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche und Rechte für den Gläubiger gepfändet.

Namens und in Vollmacht des Gläubigers beantrage ich,

die Pfändung in das Grundbuch einzutragen.

Kosten, wegen derer die Pfändung ebenfalls erfolgte, sind in Höhe von EUR ... entstanden. Ich bitte, diesen Betrag zu berücksichtigen. Nach Erledigung bitte ich, (den Grundschuldbrief sowie) die Zweitschrift dieses Antrags mit einem entsprechenden Vermerk an mich zurückzusenden.

gez. Rechtsanwalt

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