Rz. 25

Im Hinblick auf das seit dem 1.10.2015 eingeführte Formular für einen Vollstreckungsauftrag, welches seit dem 1.4.2016 verbindlich zu benutzen ist, müssen dort folgende Alternativen angekreutzt werden:

7.1 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls, Antrag auf Verhaftung des Schuldners

 

Rz. 26

Hinweis: Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, den Haftbefehl nach dessen Erlass zunächst an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu übersenden. Dies macht dann Sinn, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Schuldner vor seiner Verhaftung doch noch den Gläubiger befriedigen wird. Zu diesem Zweck bietet es sich an, vor einem Verhaftungsauftrag an den Gerichtsvollzieher den Haftbefehl in Kopie zunächst an den Schuldner zu übersenden, um diesem innerhalb einer letztmaligen Zahlungsfrist die Gelegenheit zur freiwilligen Leistung zu geben.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den erlassenen Haftbefehl direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten, verbunden mit einem entsprechenden Verhaftungsauftrag.

7.2 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

 

Rz. 27

Hinweis: Diese Möglichkeit ist zu wählen, wenn der Gläubiger im Muster 7.1 nicht zugleich auch die Verhaftung durch den Gerichtsvollzieher beantragt hat, d. h. in dem Fall, dass der Gläubiger bzw. dessen Vertreter durch das Amtsgericht den Haftbefehl zuvor zugesandt bekommen hat und der Schuldner die ihm gesetzte letzte Zahlungsfrist fruchtlos hat verstreichen lassen.

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