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An das Amtsgericht- Vollstreckungsgericht -Az.: ...Eilt sehr! Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO

per beA

In Sachen

X ./. Y

zeige ich an, dass ich den Schuldner vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen,

  1. die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil des AG ... vom ... (Az.: ...) bis zum ..., notfalls gegen Sicherheitsleistung des Schuldners, einzustellen,
  2. die Kosten dieses Antrags werden nach § 788 Abs. 4 ZPO dem Gläubiger auferlegt.

Begründung

Der Gläubiger hat angekündigt, nach Ablauf der Räumungsfrist aus dem im Antrag näher bezeichneten Räumungsurteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die letzte nach § 721 ZPO bewilligte Räumungsfrist läuft in drei Tagen ab (beigefügter Beschluss nach § 721 ZPO). Der Gläubiger weiß ganz genau, dass der Schuldner eine Ersatzwohnung seit langem angemietet hat und diese eigentlich bezugsfertig sein sollte. Wegen eines Wassereinbruchs bei dem letzten schweren Unwetter, das die gesamte Stadt heimgesucht hat, war die Wohnung nicht, wie geplant, am ... beziehbar: Sie ist es aber in zwei Wochen (zur Glaubhaftmachung füge ich eidesstattliche Versicherung des Vermieters bei). Für diese kurze Zeit ist dem Schuldner ein doppelter Umzug oder die Unterbringung in einer Notunterkunft nicht zuzumuten (h. M. LG Lübeck, WuM 1970, 13; LG Mannheim, DWW 1973, 97). Dies gilt hier insbesondere, weil die Wohnung des Gläubigers erst am ..., über einen Monat nach dem Ende der Einstellungsfrist und geplantem Umzug des Schuldners, von der Tochter des Gläubigers, die derzeit in Amerika Kunst studiert, bezogen werden soll. Dies hat der Gläubiger dem Schuldner in Gegenwart des Herrn ... mitgeteilt (zur Glaubhaftmachung füge ich eidesstattliche Versicherung des Herrn ... bei). Gleichwohl hat der Gläubiger dem Schuldner angedroht, aus dem Räumungsurteil die Zwangsräumung sofort nach Ablauf der Räumungsfrist zu betreiben. Er wolle "in Ruhe die Wohnung für seine Tochter herrichten". Ihn interessierten weder die Kosten eines doppelten Umzugs noch die Mühen. Er wolle nun endlich sein "Recht".

Die sofortige Zwangsräumung bedeutet damit für den Schuldner und seine Familie eine sittenwidrige Härte. Nur im Notfall soll eine Sicherheitsleistung erbracht werden. Ich bitte mir zu gestatten, diese in der Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft der ABC-Bank erbringen zu dürfen. Das als böswillig und schikanös zu bezeichnende Verhalten des Gläubigers rechtfertigt es, ihm die Kosten nach § 788 Abs. 4 ZPO aufzuerlegen.

gez. Rechtsanwalt

(elektronisch signiert)

Hinweis

Bei Anträgen auf Vollstreckungsschutz in Bezug auf Räumungssachen ist streng auf die Frist des § 765a Abs. 3 ZPO zu achten. Falls diese Frist überschritten wird, sind Ausführungen dazu zu machen, dass die Gründe, auf denen der Antrag beruht, erst nach Fristablauf entstanden sind und/oder dass der Schuldner ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Antragstellung gehindert war.

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