6.1 Klage auf Vollstreckbarerklärung, §§ 722, 723 ZPO
Rz. 10
An das
Amts-/Landgericht
...
per beA
Klage
In dem Rechtsstreit
des ... (Eingang der Klageschrift wie üblich)
wegen Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils
Streitwert: ...
Namens und in Vollmacht des Klägers werde ich beantragen,
das Urteil des (genaue Bezeichnung des ausländischen Gerichts mit Aktenzeichen), durch das der Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger ... (ausländische Währung angeben) zu zahlen, für vollstreckbar zu erklären.
Begründung
Der Beklagte schuldet dem Kläger den im Antrag genannten Betrag aus Kaufvertrag. Durch das Urteil des ... ist der Beklagte zur Zahlung dieses Betrags nebst der Zinsen auch rechtskräftig verurteilt worden (Beweis: beigefügtes Urteil in Kopie mit Rechtskraftvermerk).
Bezüglich des Titels enthalten multi- oder bilaterale Abkommen keine speziellen Regelungen.
Die Erfordernisse der Anerkennung nach § 328 Abs. 1 ZPO sind gegeben, sodass die Vollstreckbarerklärung ohne sachliche Nachprüfung erfolgen muss. Im Einzelnen gilt Folgendes: (Erfordernisse nach § 328 ZPO sind auszuführen, vgl. § 723 ZPO).
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt
6.2 Hinweise
Rz. 11
Die Umrechnung fremder Währungen unterbleibt, auch wenn der Schuldner nach § 244 Abs. 1 BGB den Gläubiger in Euro-Währung befriedigen darf. Die Umrechnung obliegt den Vollstreckungsorganen. Für den Zeitpunkt des Umrechnungskurses kommt es auf denjenigen der effektiven Zahlung an.
Rz. 12
Über die Kosten wird ebenso von Amts wegen (nach den §§ 91ff. ZPO) wie über die vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708ff. ZPO) entschieden. Anträge bedarf es hierzu nicht; es sei denn, es sind besondere Schutzanträge (z. B. nach § 712 ZPO).
Rz. 13
Die Art des Anspruchs ist darzutun, damit beurteilt werden kann, ob es sich um eine Familiensache handelt. Die Voraussetzungen des § 723 ZPO sind darzulegen, da das Gericht sie sämtlich von Amts wegen zu beachten hat.
Rz. 14
Sind die Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung zweifelhaft, kann empfohlen werden, hilfsweise Leistungsklage zu erheben.
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