Rz. 5

 

An das

Amts-/Landgericht

Az.: …

In Sachen

X ./. Y

zeige ich an, dass ich den Beklagten – auch im Ergänzungsverfahren – vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen,

das Urteil vom ... dahin gehend zu ergänzen, dass über den von dem Beklagten gestellten Vollstreckungsschutzantrag entschieden wird.

Begründung

Dem Beklagten ist das o. a. Urteil am ... zugestellt worden. Über den ausweislich des Tatbestands des Urteils gemäß § 712 ZPO gestellten Vollstreckungsschutzantrag hat das Gericht nicht entschieden, obwohl der Beklagte im Einzelnen dargetan und glaubhaft gemacht hat, dass ihm die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde.

Der Beklagte ist mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO einverstanden. Falls allerdings der Kläger einer solchen Vorgehensweise widersprechen sollte, wird – insbesondere im Hinblick auf die drohende Zwangsvollstreckung – um eine baldige Terminbestimmung gebeten.

gez. Rechtsanwalt

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