Rz. 12

 

An das

Amts-, Land- oder Oberlandesgericht

...

nur per beA

In Sachen

X ./. Y

beantrage ich namens und in Vollmacht des Beklagten,

anzuordnen, dass das zu erlassende Urteil nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, hilfsweise, die Vollstreckung nach Maßgabe des § 720a ZPO zu beschränken,

oder

anzuordnen, dass der Beklagte die Zwangsvollstreckung seitens der Klägerin durch Sicherheitsleistung, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, abwenden darf,

oder

anzuordnen, dass das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung der Klägerin, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, für vorläufig vollstreckbar erklärt wird.

Begründung

Durch die Vollstreckung des Urteils entstünde dem Beklagten ein nicht zu ersetzender Nachteil. Dem Beklagten droht die Vernichtung seiner Existenz (ist auszuführen). Der Beklagte ist auch nicht in der Lage, zur Abwendung der Vollstreckung Sicherheit zu leisten. Er ist vermögenslos und nicht kreditwürdig (ist auszuführen).

Zur Glaubhaftmachung beziehe ich mich auf die eidesstattliche Versicherung des Herrn ..., dem die Verhältnisse des Beklagten bestens bekannt sind.

Ein überwiegendes Gläubigerinteresse steht der Anordnung nicht entgegen (§ 712 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die Klägerin ist auf die Zahlung nicht angewiesen, da sie sehr vermögend und auf die Vollstreckung nicht angewiesen ist.

Zur Glaubhaftmachung beziehe ich mich auf die eidesstattliche Versicherung des Herrn ...

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt

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