Bei Streitfragen über die Gewährleistungshaftung des Bauunternehmers müssen häufig langwierige Gerichtsverfahren in Kauf genommen werden. Die Schlichtungs- und Schiedsordnung (SOBau, www.sobau.de) bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten wurde von der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im deutschen Anwaltsverein entwickelt. Das Ziel der SOBau ist es, allen am Bauvorhaben Beteiligten zu einer gütlichen und zügigen Beilegung von Konflikten am Bau zu verhelfen, ohne die überlasteten ordentlichen Gerichte zu beanspruchen.

 
Praxis-Tipp

Nachträgliche Vereinbarung im Bauvertrag möglich

Die SOBau kann in jedem Bauvertrag, auch nachträglich, vereinbart werden.

Die SOBau setzt sich aus drei Bausteinen zusammen. Diese sind die Schlichtung, das isolierte Beweisverfahren und das Schiedsgericht. Die Schlichtung soll baubegleitend durchgeführt werden. Hierbei soll ausufernden Konflikten beim Bauablauf entgegengewirkt werden und reibungslose Bauabläufe ohne Baustillstände sicherstellen. Im Rahmen der Gewährleistung bleibt die Schlichtung ein wirksames Instrument, um in der Bauvertragsabwicklung auftretende Probleme wirtschaftlich sinnvoll zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren wird eingeleitet, indem ein Antrag auf Einleitung der Schlichtung an den Schlichter gestellt wird. Der Schlichter wird dann versuchen, einen gemeinsamen Termin eventuell unter Hinzuziehung eines Sachverständigen anzuberaumen und Schritte zum weiteren Vorgehen und zur Problemlösung aufzuzeigen. Am Ende des Schlichtungsverfahrens steht idealerweise die Einigung, die als Vereinbarung schriftlich niedergelegt und vom Schlichter und den Beteiligten unterzeichnet wird. Führt dieses Verfahren nicht zum Erfolg, kann das Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet werden. Die SOBau sieht vor, dass entweder ein einzelner Schiedsrichter oder ein mit 3 Personen besetztes Schiedsgericht tätig werden kann. Ein im ordnungsgemäßen Verfahrensgang zustande gekommenes Ergebnis des schiedsgerichtlichen Verfahrens wirkt wie eine rechtskräftige Entscheidung eines staatlichen Gerichts.

Das isolierte Beweisverfahren nach der SOBau orientiert sich streng an den Regelungen der ZPO. Das isolierte Beweisverfahren dient in erster Linie dazu, kurzfristig Tatsachenfeststellung zu treffen, wenn Störungen im Bauablauf drohen oder bereits eingetreten sind.

 
Praxis-Tipp

Vorteile des Schlichtungsverfahrens

Die Vorteile des Verfahrens nach SOBau liegen aufgrund der Beschränkung auf eine Instanz in der zügigen Abwicklung, in den kostengünstigeren Ergebnissen als in Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Daneben gewährleistet das Verfahren der SOBau eine zügige und schnellere Entscheidung des Konflikts. Die im Rahmen der SOBau als Schlichter und Schiedsrichter tätigen Juristen gewährleisten fachliche Kompetenz, da hierfür ein besonderer Nachweis der Fachkunde nachzuweisen ist, um überhaupt als Schlichter oder Schiedsrichter tätig werden zu können.

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