Kurzbeschreibung

Dieser Geschäftswagen-Rechner ermittelt die steuerliche Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines Pkw durch den Unternehmer/Freiberufler und die Umsatzsteuer, die für die private Nutzung zu zahlen ist. Es ist möglich, zwischen der pauschalen Berechnung (1%-Methode) und der Fahrtenbuchmethode zu wählen. In Kombination mit der 1%-Methode ist eine Prüfung der "Kostendeckelung" möglich. Bei der 1%-Methode können Fahrzeuge mit Verbrennungs-, Elektro- und Elektrohybridantrieb berechnet werden.

Wichtige Hinweise

Nutzung für private Fahrten

Nutzt ein Unternehmer/Freiberufler seinen Firmenwagen betrieblich und privat, dürfen die Kfz-Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, nicht den Gewinn mindern.

Die private Nutzung wird

  • mit den anteiligen tatsächlichen Kosten ermittelt (ggf. geschätzt), wenn die betriebliche Nutzung nicht überwiegt (also nicht mehr als 50% beträgt),
  • mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer ermittelt, wenn die betriebliche Nutzung überwiegt und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, oder
  • mit den anteiligen tatsächlichen Kosten ermittelt, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird.

Bei der Umsatzsteuer gilt Folgendes:

  • Wenn die private Nutzung bei der Einkommensteuer nach der pauschalen 1%-Methode berechnet wird, kann dieser Wert aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. Bei der Bemessung der Umsatzsteuer dürfen pauschal 20% für die Kfz-Kosten abgezogen werden, für die keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden konnten.
  • Bei der Umsatzsteuer kann der private Nutzungsanteil auch sachgerecht geschätzt werden (anstelle der 1%-Methode). Es werden nur die Kosten der Umsatzsteuer unterworfen, bei denen ein Vorsteuerabzug möglich war.
  • Wenn ertragsteuerlich die 1%-Methode nicht angewendet werden darf, sind die Kosten zugrunde zu legen, die laut Fahrtenbuch oder anderen Aufzeichnungen auf die privaten Fahrten des Unternehmers entfallen. Dabei sind nur die Kosten zu erfassen, bei denen ein Vorsteuerabzug möglich war.

Fahrten zwischen Wohnung

Für Fahrten zwischen Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit darf der Unternehmer/Freiberufler nicht die tatsächlichen Fahrtkosten abziehen, sondern nur die Entfernungspauschale (bis inkl. 2020: 0,30 EUR pro Entfernungskilometer; in 2021: 0,30 EUR/km für bis zu 20 Entfernungskilometer, ab dem 21. Entfernungskilometer 0,35 EUR/km, ab 2022: 0,30 EUR/km für bis zu 20 Entfernungskilometer, ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR/km). Die Differenz, die auch pauschal ermittelt werden kann, ist gewinnerhöhend zu erfassen. Umsatzsteuer fällt bei Einzelunternehmern nicht an.

Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Die Entfernung ist auf volle Entfernungskilometer abzurunden, d. h., angefangene Kilometer bleiben unberücksichtigt.

Wenn der Unternehmer die private Pkw-Nutzung nach der pauschalen 1%-Methode ermittelt, setzt er den Teil der Aufwendungen an, der auf Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfällt und zwar pauschal mit 0,03% je Kalendermonat berechnet vom (auf volle 100 EUR abgerundeten) Bruttolistenpreis des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden Entfernungskilometer. Ermittelt der Unternehmer seine private Pkw-Nutzung mit einem Fahrtenbuch, muss er die tatsächlichen Kosten feststellen, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfallen.

Achtung

Wegen der USt-Senkung vom 1.7. - 31.12.2020 waren für 2020 jeweils 2 Berechnungen vorzunehmen.

  • Für das 1. Halbjahr mit 19 % USt
  • Für das 2. Halbjahr mit 16 % USt

Dies gilt sowohl für die 1%-Methode wie für die Fahrtenbuchmethode.

Eingabefelder im Geschäftswagen-Rechner für Unternehmer

Basisdaten

Tragen Sie Namen und Kennzeichen ein.

Wählen Sie das Nutzungsjahr aus, für das Sie die Berechnung durchführen wollen.

Wählen Sie die Antriebsart Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb oder Hybridelektroantrieb aus.

Basis der Berechnung von Privatnutzung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach Antriebsart und Anschaffungsjahr

  • Bei der Wahl Elektroantrieb oder Hybridelektroantrieb erscheint das Feld Anschaffungsjahr, in dem Sie den entsprechenden Wert eintragen. Vom Anschaffungsjahr hängt ab, inwieweit der Bruttolistenpreis als Basis des geldwerten Vorteils nach EStG in Abhängigkeit von der Batteriekapazität zu reduzieren ist oder ob er nur zur Hälfte oder nur zu einem Viertel anzusetzen ist.

    • Ist das Anschaffungsjahr 2018 oder früher erscheint das Feld Batteriekapazität kwh, in dem Sie den entsprechenden Wert eintragen.
 
Wichtig

Welche Anpassungen des Bruttolistenpreises (BLP) für die einkommensteuerliche Ermittlung nach der 1%-Methode gibt es?

Hier die wichtigsten Varianten für Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Hybridelektroantrieb nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Überblick:

  • Reduzierung des BLP in Abhängigkeit von der Batteriekapazität bei

    • Fahrzeugen mit Elektroantrieb oder Hybridelektroantrieb und
    • Anschaffung vor dem 1. Januar 2019.
  • Reduzierung des BLP in Abhän...

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