Alexander C. Blankenstein
TOP XX Ermächtigung des Verwalters zum Führen von Hausgeldverfahren mit Vergütungsregelung
Der Verwalter wird generell ermächtigt, rückständige Hausgelder gegenüber den Wohnungseigentümern gerichtlich geltend zu machen und entsprechende Verfahren für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu führen. Im Fall des Zahlungsrückstands obliegt die Entscheidung, ob ein Mahnverfahren einzuleiten oder sogleich Klage zu erheben ist, dem Verwalter nach freiem Ermessen. Der Verwalter ist grundsätzlich ermächtigt, einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung von Hausgeldrückständen zu beauftragen.
Alternativ
Variante 1: Verwalter führt das Verfahren selbst
Führt der Verwalter das Verfahren selbst, also ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts, hat er Anspruch auf eine Sondervergütung gemäß der Vergütungssätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Beauftragt er einen Rechtsanwalt mit der Verfahrensführung, hat der Verwalter Anspruch auf ein Pauschalhonorar in Höhe von ___ EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19 %), mithin ___ EUR brutto
Alternativ
Variante 2: Verwalter beauftragt Rechtsanwalt mit Verfahrensführung
Beauftragt er einen Rechtsanwalt mit der Verfahrensführung, hat der Verwalter für die Information, Weiterleitung von Unterlagen und erforderliche Rücksprachen mit dem Rechtsanwalt Anspruch auf eine Sondervergütung in Höhe einer 0,5 Geschäftsgebühr nach den Vergütungssätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
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Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
TOP XX Sondervergütung des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren
Alternativ
Variante 1: Pauschale Sondervergütung
Im Fall von Beschlussanfechtungsklagen nach § 44 WEG erhält der Verwalter für die Beauftragung und Information des die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertretenden Rechtsanwalts eine Sondervergütung in Höhe von ______ EUR netto zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %), mithin in Höhe von ______ EUR brutto.
Alternativ
Variante 2: Sondervergütung nach RVG
Im Fall von Beschlussanfechtungsverfahren nach § 44 WEG erhält der Verwalter für die Beauftragung, Information des die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertretenen Rechtsanwalts und zur Abdeckung seines Zeitaufwands im Fall erforderlicher Besprechungstermine eine Sondervergütung in Höhe einer 0,5 Geschäftsgebühr nach den Vergütungssätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Für den Fall, dass das persönliche Erscheinen des Verwalters zum Termin der mündlichen Verhandlung angeordnet werden sollte, erhält er insoweit eine zeitabhängige Vergütung in Höhe von ___ EUR netto je Stunde zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %), mithin in Höhe von ______ EUR brutto. Der Verwalter hat insoweit minutengenau abzurechnen. Fahrtkosten sind entsprechend Ziffer 7003 VV RVG zu vergüten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
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Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.