TOP XX: Turnusmäßige Nutzung des Trockenraums

Der gemeinschaftliche Trockenraum steht in den Vormittagsstunden ab 8.00 Uhr und an den Wochenenden allen Wohnungseigentümern zur Nutzung zur Verfügung. Für die Nutzung in den Nachmittagsstunden – ab 13.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweiligen Folgetags – beschließen die Wohnungseigentümer folgende Turnusregelung einer ausschließlichen Nutzung durch die jeweiligen Wohnungseigentümer:

Montag: Wohnungs-Nummern 1 und 2

Dienstag: Wohnungs-Nummern 3 und 4

Mittwoch: Wohnungs-Nummern 5 und 6

Donnerstag: Wohnungs-Nummern 7 und 8

Freitag: Wohnungs-Nummern 9 und 10

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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