Kurzbeschreibung

Diese Vorlage ist auszuwählen, wenn gerichtliche Gebühren (Wertgebühren) nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses RVG abgerechnet werden sollen. Dabei sind ein Auftraggebermehraufwand und Auslagen berücksichtigt. Als Ergänzung ist eine Gebühr für die gerichtliche Einigung enthalten.

Gebührenabrechnung für gerichtliche Gebühren

...

Kostennote

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

in obiger Angelegenheit erlaube ich mir, Ihnen meine Kostennote wie folgt zu überreichen:

Rechnungs-Nr.: …

Steuernummer: …

Leistungszeit: …

Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG

Streitwert: … EUR

Gebührensatz: 1,3
… EUR
   
Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100, 1008 VV RVG für mehrere Auftraggeber  
... weitere Auftraggeber à 0,3[1]  
Gebührensatz: …, Obergrenze: 2,0  
Erhöhung gem. Nr. 1008 VV RVG … EUR
[2]  
Verfahrensgebühr gesamt: … EUR
   

Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG

Streitwert: … EUR

Gebührensatz: 1,2
… EUR

Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG

Streitwert: … EUR

Gebührensatz: 1,0
… EUR
Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7001, 70002 VV RVG[3] … EUR

Dokumentenpauschale für Ablichtungen Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG

- Ablichtungen/Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG

(... Seiten)[4]
… EUR

Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG

… gefahrene Kilometer x 0,42 EUR
… EUR

Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG

für … Stunden Abwesenheit
… EUR
Sonstige verauslagte Kosten gem. Beleg[5] … EUR
   
Gesamthonorar netto … EUR
abzüglich bereits geleisteter Zahlung brutto[6] … EUR  
darin enthaltene Umsatzsteuer abzüglich … EUR  
abzüglich geleisteter Zahlung netto … EUR
1. Zwischensumme netto … EUR
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG … EUR
2. Zwischensumme: … EUR
   
Verauslagte Gerichtskosten gem. Beleg … EUR
   
Verauslagte Kosten gem. Beleg[7] … EUR
Summe … EUR

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum …

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

[1] Erhöhung der Verfahrensgebühr, Nr. 1008 VV RVG: Die Klausel erfordert die zahlenmäßige Angabe der weiteren Auftraggeber.
[2] Erhöhung der Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100, 1008 VV RVG

Die Alternative "Erhöhung der Verfahrensgebühr" erfordert die zahlenmäßige Angabe der weiteren Auftraggeber in der gleichen Angelegenheit. Es kann max. für die gesamte Angelegenheit einmalig ein Gebührensatz von 2,0 für mehr als 6 weitere Auftraggeber geltend gemacht werden.

[3] Soweit eine Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen abgerechnet werden soll, richtet sich diese nach Nr. 7002 VV RVG und beträgt 20 % der Gebühren - höchstens jedoch 20,00 EUR
[4] Nach Nr. 7000 VV RVG sind für die ersten 50 Seiten je 0,50 EUR und für jede weitere Seite 0,15 EUR zu berechnen.
[5] Hier sind die Kosten einzutragen, die der Umsatzsteuer unterliegen. Das sind i. d. R. die Kosten, bei denen der Rechtsanwalt selbst als Auftraggeber auftritt und die Kosten aus diesem Grund bezahlen muss, z. B. Akteneinsichtsgebühr oder Kosten für die Fertigung einer Anfrage beim Melderegister.
[6] Diese Alternative ist zu wählen, wenn entweder auf eine Rechnung oder als Vorschuss vom Rechnungsempfänger bereits eine (Teil-)Zahlung geleistet wurde.
[7] Hier sind die Kosten einzutragen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das sind i. d. R. die Kosten, bei denen der Rechtsanwalt als Vertreter für den Mandanten auftritt und diese Kosten verauslagt, z. B. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten.

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